Bis 2021 will die Bundesregierung 1,5 Millionen neue Wohnungen erreichen. So sollen Engpässe auf den Wohnungsmärkten in Wachstumsregionen abgebaut werden. Ein zentraler Grund für diese Engpässe ist der Mangel an ausreichendem Bauland. Hier sollte die Expertenkommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik", die so genannte Baulandkommission, Lösungsansätze beraten. Das Ergebnis nach neun Monaten Beratung sind Handlungsempfehlungen an Bund, Länder und vor allem aber Kommunen, formuliert von Politik - nicht von allen Experten der Kommission.
So wird beispielsweise in dem politischen Ergebnispapier die Baulandsteuer als Instrument empfohlen, obwohl sich die Immobilienverbände in der Baulandkommission unisono dagegen ausgesprochen hatten. Städte und Gemeinden nutzen Vorkaufsrechte immer häufiger, um wohnungspolitische Ziele durchzusetzen und einzelne Handlungsmöglichkeiten einzuschränken. Die Vertreter der Länder und der Koalitionsfraktionen im Bundestag empfehlen, die Vorkaufsrechte der Städte und Gemeinden bei Haus- und Grundstücksverkäufen sogar auszuweiten. Die Immobilienverbände kritisieren, dass diese Praxis und ihre Ausweitung im Widerspruch zu viel transparenteren Planungsmöglichkeiten der Kommunen über Bebauungspläne und Satzungen steht.
Das Gremium empfiehlt auch eine Flexibilisierung der Baunutzungsverordnung. Danach dürfen die festgelegten Obergrenzen der baulichen Nutzung überschritten werden, was zukünftig den Dachgeschossausbau und die Aufstockung von Gebäuden erleichtert. Das Bundesbauministerin hat bereits angekündigt, einen wesentlichen Teil der Empfehlungen im Rahmen einer Novelle des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung umsetzen zu wollen.
Dann stehen auch Vorschläge aus der Baulandkommission - wie die Einführung vereinfachter, so genannter sektoraler Bebauungspläne - zur Debatte, um innerorts geförderten oder bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Entgegen den Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag, keine weiteren Eingriffsmöglichkeiten in das Eigentum für die Kommunen zu ermöglichen, wird zudem eine erleichterte Ausübung des Baugebots diskutiert werden. Laut der Empfehlungen soll die Einführung eines neuen Instruments zur Aktivierung zerstreuter innerstädtischer Bauflächen über ein flächenhaftes Baugebot geprüft werden. Die Empfehlungen auf Grundlage der Baulandkommission weisen darüber hinaus auf Anpassungen der Haushaltsordnungen auf allen öffentlichen Ebenen hin. Haushaltsrechtliche Vorgaben sollen zukünftig nicht daran hindern, Grundstücke für den Bau von preisgedämpften Wohnungen verbilligt abzugeben.
Auch finanzielle Mittel sollen helfen, um Bauland zu aktivieren. Befürwortet wird, die Reaktivierung von Brachflächen stärker zu fördern und die Mittel für die Städtebauförderung zu erhöhen. Finanzschwache Städte und Gemeinden sollen beim Erwerb von Flächen für Wohnungsbau durch die Länder unterstützt werden. An die KfW-Förderbank wird appelliert, eine Verbesserung der Refinanzierungskonditionen zu prüfen. (Quelle: HausundGrund-Verband/Ausgabe 09-19)