AGB

AGB

    Allgemeine Geschäftsbedingungen
    der Martina Willms Immobilien e.K.
    (im folgenden: Makler)


  1. Gegenstand des Auftrags, Provisionsanspruch
    Gegenstand des Maklervertrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zum Abschluss eines Vertrages über eine Immobilie. Hierbei kann es sich um einen Kaufvertrag, einen Miet- oder Pachtvertrag oder ähnliche Verträge handeln. Der Auftraggeber des Maklers schuldet dem Makler eine Provision, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Vertrag mit einem Dritten zustande kommt. Vertragspartner des Dritten kann außer dem Auftraggeber auch eine nahestehende Person sein. Dies sind insbesondere sein Ehegatte, sein Lebenspartner, Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie Geschwister und Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Auftraggeber leben. Juristische Personen sind nahestehende Personen, wenn der Auftraggeber Mitglied des Vertretungs- oder Aufsichtsrorgans, persönlich haftender Gesellschafter oder zu mehr als einem Viertel an deren 
    Kapital beteiligt ist. 

  2. Weitergabe von Informationen
    Sämtliche Informationen über die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Dieser ist verpflichtet, alle Informationen, die er von dem Makler erhält, vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers ist nicht gestattet. Kommt aufgrund der weitergegebenen Informationen zwischen dem Empfänger und dem Dritten ein Vertrag zustande, schuldet der Auftraggeber eine Provision in derselben Höhe, die er bei einem eigenen Vertragsabschluss geschuldet hätte. 

  3. Höhe der Provision
    Für die Tätigkeit des Maklers gilt folgende Provisionshöhe:

    3.1.
    Sollte der Käufer Verbraucher sein und der Kaufgegenstand ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung, verpflichtet sich der

    - Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages eine Provision in Höhe von 2,38 % einschließlich MwSt. des Kaufpreises, nebst etwaiger dem Verkäufer oder Dritter zugutekommender Nebenleistungen des Käufers, an den Makler zu zahlen;

    - Verkäufer bei Abschluss eines Kaufvertrages eine Provision in Höhe von 2,38 % einschließlich MwSt. des Kaufpreises, nebst etwaiger dem Verkäufer oder Dritter zugutekommender Nebenleistungen des Käufers, an den Makler zu zahlen.

    Eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises hat auf die Provisionshöhe keinen Einfluss. Der Makler darf auch für den anderen Teil des Kaufvertrages provisionspflichtig tätig werden. In diesem Fall ist eine Provision in gleicher Höhe zu vereinbaren. Hierbei verpflichtet sich der Makler auch gegenüber dem Auftraggeber, sich vom anderen Teil des Kaufvertrages keine Provision versprechen zu lassen, zu verlangen oder entgegenzunehmen, die von der in diesem Vertrag vereinbarten Provisionshöhe abweicht.

    3.2.
    Sollte der Käufer Unternehmer sein oder der Kaufgegenstand ein Mehrfamilienhaus/eine Gewerbeimmobilie, verpflichtet sich der Käufer bei Abschluss eines Kaufvertrages eine Provision in Höhe von 3,57 % einschließlich MwSt. des Kaufpreises, nebst etwaiger dem Verkäufer oder Dritter zugutekommender Nebenleistungen des Käufers, an den Makler zu zahlen.

    Eine nachträgliche Reduzierung hat auf die Provisionshöhe keinen Einfluss. Der Makler darf auch für den anderen Teil des Kaufvertrages tätig werden.

    3.3.
    Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Mietverträgen über Wohnraum beträgt die Provision 1,5 Monatskaltmieten zzgl. 19 % MwSt. und ist vom Auftraggeber zu zahlen.

    3.4
    Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen über Gewerberäume beträgt die Provision 2 Monatskaltmieten zzgl. 19 % MwSt., wenn der Vertrag bis zu 5 Jahre läuft. Bei einer Vertragslaufzeit über 5 Jahren beträgt die Provision 3 Monatskaltmieten zzgl. 19 % MwSt.

  4. Haftung
    Hinsichtlich des Inhalts der Angebote ist der Makler auf Informationen von anderen (insbesondere dem Vermieter und dem Verkäufer) angewiesen. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Angaben zu dem Vertragsobjekt sowie für die Bonität des Vertragspartners übernimmt der Makler die Gewähr nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sämtliche Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. 

  5. Kenntnis von Angeboten
    Ist dem Auftraggeber die Möglichkeit zum Vertragsschluss bei einem von dem Makler benannten Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Information unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Geschieht dies nicht, wird vermutet, dass ein späterer Vertragsabschluss auf dem Nachweis des Maklers beruht. 

  6. Abschluss des Hauptvertrages
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Fotokopie des Vertrages zu übersenden. 

  7. Gerichtsstand
    Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen zwischen dem Makler und dem Auftraggeber ist Aachen, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Auf Verbraucher ist diese Klausel ausdrücklich nicht anwendbar. 

  8. Testformerfordernis
    Sonstige Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Maklers in Textform.